Informationen für verpflichtete Unternehmen

Registrierung

Hier ist für verpflichtete Unternehmen die Registrierung zur Meldeplattform von Wärme- und Kältetarifen möglich. Nähere Informationen bezüglich Verpflichteten sowie Ausmaß und Inhalt der Verpflichtung finden Sie in den FAQ.

Die Registrierung für die Meldeplattform erfolgt in zwei Schritten:

  1. Registrierung Ihres Unternehmens im Unternehmensserviceportal des Bundes (USP). Informationen dazu finden Sie in den FAQ und im Handbuch zur Meldeplattform Wärmepreise (siehe unten).
  2. Registrierung Ihres Unternehmens für die Meldeplattform über das Registrierungsformular.

Sobald diese zwei Schritte erfolgt sind, kann die Meldeplattform für Ihr Unternehmen freigeschaltet werden. Sie werden darüber gesondert per E-Mail informiert.

Bei Fragen zum Registrierungsprozess wenden Sie sich bitte an waermepreise@energyagency.at.

Rechtliche Grundlagen

Die Verpflichtung zur Meldung von Wärme- und Kältetarifen basiert auf § 89 des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes (EAG). Hier finden Sie den aktuellen Gesetzestext sowie weitere für die Preistransparenz relevante gesetzliche Regelungen.

Handbuch zur Meldeplattform Wärmepreise

Zur Meldung von Tarifen verpflichtete Unternehmen erhalten in diesem Handbuch Informationen zur Registrierung und Nutzung der Meldeplattform. Das Handbuch soll den Unternehmen eine zusätzliche Hilfestellung bieten, damit sie ihrer Meldeverpflichtung möglichst effizient nachkommen können.