Was Sie über Wärme- und Kältetarife wissen sollten

Hier erfahren Sie, was Sie auf waermepreise.at finden, insbesondere die wichtigsten Informationen zu Wärmeversorgung und Wärmetarifen bzw. -preisen. Die folgenden Absätze gelten sinngemäß auch für Kälte.

Auf waermepreise.at melden verpflichtete Abgeber von Wärme- und Kälte regelmäßig ihre Tarife bzw. geforderten Preise gegenüber Verbraucher:innen. Gesetzliche Grundlage ist § 89 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, in dem auch geregelt wird, welche Tarif-Bestandteile in der Meldung aufgeschlüsselt bekannt zu geben sind (→ ris.bka.gv.at).

Die Tarifübersicht

In der Tarifübersicht können Sie nach den gemeldeten Daten filtern, indem sie zum Beispiel den Tarif-Namen, das Unternehmen oder die Gemeinde angeben. In der Detailansicht erhalten Sie ergänzende Informationen zu dem Tarif. Klicken Sie auf den jeweiligen Tarif in der Tarifübersicht, um die Detailansicht anzuzeigen.

Zusätzlich zur Tarifübersicht steht eine Excel-Liste mit allen gemeldeten Informationen je Tarif zum Download zur Verfügung: zum Archiv.

Bitte beachten Sie, dass nur jene Abgeber von Wärme und/oder Kälte zur Meldung verpflichtet sind, die mehr als 20 Endverbraucher:innen beliefern.

Bin ich Wärmekunde?

Sie sind Wärmekund:in bzw. relevanter Endverbraucher oder relevante Endverbraucherin bezüglich Wärme, wenn Sie über Leitungen von außerhalb der Wohneinheit mit warmem Wasser versorgt werden. Die Versorgung kann mit Fernwärme erfolgen, bei der das Warmwasser über Leitungen in Ihr Gebäude geliefert wird. Ebenso möglich ist, dass ein zentrales Heizsystem die Wohnungen in Ihrem Gebäude mit Warmwasser für die Heizung versorgt, z.B. ein Heizkessel oder eine Wärmepumpe im Keller eines Mehrparteienhauses.

Sie sind kein Wärmekunde bzw. kein relevanter Endverbraucher oder relevante Endverbraucherin bezüglich Wärme, wenn Sie für Ihre Wohnung oder Ihr Haus die Wärme selbst bereitstellen, wie beispielsweise:

  • in einem Einfamilienhaus mit einem eigenen Pelletskessel zur Wärmebereitstellung; in diesem Fall beziehen Sie Pellets für den Pelletskessel.
  • in einem Einfamilienhaus mit einer eigenen Wärmepumpe zur Wärmebereitstellung; in diesem Fall beziehen Sie Strom für die Wärmepumpe.
  • in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit einer Gastherme in der Wohnung; in diesem Fall beziehen Sie Gas für die Gastherme.

Entscheidend für Sie als Wärmekunde ist, dass Ihr Vertragspartner nicht als Strom- oder Brennstoff-Versorger, sondern als Wärmeversorger auftritt. Das „Produkt“, das Sie kaufen, ist eine Menge an Wärme und nicht eine Menge an z.B. Strom, Gas oder Pellets.

Woraus setzen sich Wärmepreise/Wärmetarife zusammen?

Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die ausdrückliche Vorgaben für ein einheitliches Verständnis der Wärmetarife und -preise beziehungsweise von deren Bestandteilen macht. Ein allgemeines Verständnis aus dem Strom- und Gasbereich kann eine erste Orientierung bieten. Meist enthalten Wärmetarife verbrauchsabhängige und verbrauchsunabhängige, d.h. fixe, Bestandteile.

Arbeitspreis | Das kann ich mit meinem Heizverhalten bewirken

Der Arbeitspreis ist der verbrauchsabhängige Teil eines Tarifs. Er wird üblicherweise in Euro pro konsumierter Einheit Energie (EUR/MWh) verrechnet. Diesen Teil der Kosten können Sie als Kund:in bzw. Endverbraucher:in beeinflussen, indem Sie mehr oder weniger Heizwärme oder Warmwasser verbrauchen. So wirken sich etwa verbrauchssenkende Maßnahmen unmittelbar auf Ihre Wärmerechnung aus. Tipps für solche Maßnahmen finden Sie z.B. auf der Website von klimaaktiv (→ klimaaktiv.at).

Fixe Tarifbestandteile | Das kommt auf mich zu

Der in den meisten Tarifen enthaltene Grundpreis (und/oder Leistungspreis) ist unabhängig vom Verbrauch. Er wird entweder pauschal oder je Nutzfläche (m²) oder maximal bereitgestellter Leistung (kW) verrechnet. Dieser Bestandteil des Tarifs spiegelt die benötigte Heizleistung der Wohneinheit bzw. des Gebäudes wider. Je höher die benötigte Heizleistung ist, desto höher ist die Wärmemenge, die maximal geliefert werden muss. Als Kund:in bzw. Endverbraucher:in können Sie diesen Teil der Wärmekosten bei bestehenden Vertragsverhältnissen üblicherweise nicht beeinflussen. Eine Auswirkung auf die Höhe des Grundpreises haben die Größe der Wohnung und/oder die thermische Qualität der Gebäudehülle (z.B. Dämmstärke oder Fenster). Diese Faktoren definieren neben dem laufenden Verbrauch auch die benötigte Heizleistung.

Ein weiterer häufiger Tarifbestandteil ist der Messpreis, der für den Aufwand des Ab- bzw. Auslesens Ihres Verbrauchs verrechnet wird. Diesen Teil der Kosten kann ein Kunde durch den Wärmeverbrauch nicht beeinflussen.

Weitere Bestandteile von Wärmetarifen sind in der Tarifübersicht zu finden. Diese umfassen z.B. die Kosten für den Anschluss an das (Fern-)Wärmenetz oder zusätzliche Dienstleistungen wie die Erstellung von Heizkosten-Abrechnungen.

Indexierung | Warum ändert sich mein Wärmepreis regelmäßig automatisch?

Wie bei anderen Energieträgern, spielen Preisgleitklauseln in Verträgen und die dahinter liegenden Indizes eine zentrale Rolle für das Zustandekommen und die Entwicklung von Wärmepreisen. Tarifbestandteile werden in solchen Fällen automatisch anhand der Entwicklung von anderen Preisen angepasst. Steigt der zugrundeliegende Index, steigt auch der entsprechende Tarifbestandteil. Der genaue mathematische Zusammenhang (Formel) wird dabei in sogenannten Preisgleitklauseln im Wärmeliefervertrag festgelegt.

Ein Index ist eine Kennzahl, die Kurse oder Preise an einem Markt mit einem Durchschnittswert abbildet. Ein Index soll eine Marktentwicklung mit einem einzigen Wert kennzeichnen, ohne die darin erfassten Einzelwerte betrachten zu müssen.

Der bekannteste Index ist der von der Statistik Austria veröffentlichte Verbraucherpreisindex (VPI), dessen Änderungsrate auch als „Inflation“ bekannt ist. Bei Indizes wie dem VPI werden Endkundenpreise erhoben und deren Preisentwicklung nachvollzogen. So können durchschnittliche Preisentwicklungen als Zeitreihen über viele Jahre dargestellt werden.

Eine andere Gruppe sind Indizes für Großhandelspreise wie z B. der Gaspreisindex (ÖGPI) und der Strompreisindex (ÖSPI). ÖGPI und ÖSPI werden von der Österreichischen Energieagentur veröffentlicht. Es gibt weitere Organisationen, die Indizes mit Energiebezug berechnen. Beispielweise veröffentlicht die Landwirtschaftskammer Niederösterreich den häufig für Biomasse-Nahwärmenetze genutzten Energieholzindex. Indizes, die Teil von Preisgleitklauseln sind, sollten von Wärmeversorgern passend gewählt sein. Das bedeutet, dass es einen nachvollziehbaren inhaltlichen Zusammenhang zwischen den gewählten Indizes und der betroffenen Preiskomponente des Wärmetarifs geben sollte. Es ist zum Beispiel nicht nachvollziehbar, ein ausschließlich mit Erdgas betriebenes Fernwärmenetz mit einem Holzindex zu indizieren.