Handbuch zur Meldeplattform Wärmepreise

Diese Seite enthält Informationen für verpflichtete Unternehmen zum Zugang zur Meldeplattform und zur Meldung von Wärme- und Kältetarifen.

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Zugang zur Meldeplattform Wärmepreise

Die Meldeplattform steht ausschließlich jenen Unternehmen zur Verfügung, die zur Meldung von Wärme- und Kältetarifen verpflichtet sind. Der Zugang zur Meldeplattform erfolgt über das Unternehmensserviceportal (USP). Für die Nutzung der Meldeplattform Wärmepreise ist ein einmaliger Registrierungs­prozess erforderlich.

Es sind folgende drei Schritte nötig, bevor Sie auf die Meldeplattform zugreifen können:

  1. Ihr Unternehmen muss im Unternehmensserviceportal (USP) registriert sein,
  2. Ihr Unternehmen muss auf waermepreise.at registriert sein und
  3. im USP müssen die Zugriffsrechte für die meldende Person vergeben sein.
Voraussetzungen für den Zugang zur Meldeplattform Wärmepreise und für die Durchführung der Meldung

Die drei Schritte sind auf dieser Seite im Detail beschrieben.

Registrierung im Unternehmensserviceportal (USP)

Die Registrierung im USP ist nur dann erforderlich, wenn Ihr Unternehmen noch keinen Zugang zum USP hat. Wenn Ihr Unternehmen bereits registriert ist, kann dieses Kapitel übersprungen werden.

Für die Registrierung im USP stehen mehrere Optionen zur Verfügung:

  • Mit der ID Austria – Wenn Sie Ihr Unternehmen selbständig vertreten dürfen UND über eine ID Austria verfügen.
  • Mit der FinanzOnline-Zugangskennung – Wenn Sie Einzelunternehmer:in sind UND eine FinanzOnline-Zugangskennung besitzen oder für Ihr Unternehmen über eine FinanzOnline-Zugangskennung mit Administrator:in-Rechten verfügen.
  • Über das Finanzamt – Wenn Ihr Unternehmen noch nicht in FinanzOnline registriert ist und keine ID Austria vorliegt.

Nach der erfolgreichen Registrierung bekommen Sie vom USP folgende Daten:

  • Teilnehmer-Identifikation (TID)
  • Benutzer-Identifikation (BENID)
  • Persönliche Identifikations-Nummer (PIN)

Sie sind nun als Administrator im USP registriert und können Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Zugriffsrechte erteilen, sodass diese auf die Meldeplattform Wärmepreise zugreifen können. Die Vergabe von Zugriffsrechten wird unterhalb beschrieben.

Fragen zur Registrierung im USP

Wenn Sie Fragen zur Registrierung im USP haben, bitten wir Sie direkt mit dem USP Kontakt aufzunehmen: Ausführliche Informationen zur Unternehmensregistrierung erhalten Sie direkt auf den Hilfeseiten des USP und beim USP Service Center. Sie erreichen das USP Service Center österreichweit zum Ortstarif unter 050 233 733 von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 14:30 Uhr, sofern kein Feiertag.

Registrierung auf waermepreise.at

Zur Verknüpfung Ihres USP Accounts mit der Meldeplattform Wärmepreise ist die einmalige Registrierung Ihres Unternehmens notwendig. Die Registrierung umfasst die Angabe einer eindeutigen Identifikations­nummer des Unternehmens (Firmenbuchnummer, Vereinsregisternummer oder Ordnungs­nummer des Ergänzungsregisters für sonstige Betroffene ERsB) sowie Kontaktdetails für die Kommunikation während des Registrierungsprozesses. Nur die Angabe der eindeutigen Identifikationsnummer ermöglicht die Freischaltung zur Meldeplattform Wärmepreise.

Sie werden per E-Mail informiert, sobald Ihr Unternehmen für die Meldeplattform freigeschaltet wurde.

Vergabe von Zugriffsberechtigungen im USP

Sobald die Meldeplattform Wärmepreise für Ihr Unternehmen freigeschaltet wurde, kann ein USP-Administrator Ihres Unternehmens weitere Personen für die Benutzung der Meldeplattform berechtigen.

Benutzerkonto anlegen

Wenn Ihr Mitarbeiter bzw. Ihre Mitarbeiterin noch keinen persönlichen USP-Zugang besitzt, müssen Sie ein Benutzerkonto erstellen. Rufen Sie dazu die USP-Administration auf und wählen Sie im Menü Benutzerkonten verwaltenNeues Konto anlegen (siehe Abbildung).

Eingabemaske der USP-Aministration - Menü: Benutzerkonten verwalten

Geben Sie eine frei wählbare Benutzer-Identifikation (BENID) für den neuen Benutzer bzw. die neue Benutzerin ein und bestätigen Sie mit Anlegen. Im Anschluss können Sie die Zugangsdaten für den neuen Benutzer bzw. die neue Benutzerin als PDF herunterladen. Diese Zugangsdaten benötigt der neue Benutzer bzw. die neue Be­nutzerin für die erstmalige Anmeldung und Personifizierung im USP. Bei jedem weiteren Einstieg in das USP kann der neue Benutzer bzw. die neue Benutzerin direkt seine bzw. ihre digitale Signatur (ID Austria, EU-Login) verwenden.

Zugriffsberechtigung erteilen

Für die Benutzung der Meldeplattform müssen Verfahrensrechte zugeordnet werden. Als USP-Administrator des meldenden Unternehmens rufen Sie im Menü Verfahrensrechte verwaltenZuordnen auf.

Eingabemaske der USP-Aministration - Menü: Verfahrensrechte verwalten

Wählen Sie das Konto des Benutzers bzw. der Benutzerin (hier benötigen Sie die BENID) und vergeben Sie die Berechtigung Meldender unter Umwelt & VerkehrMeldung Wärme-/Kältetarife (siehe Abbildung). Nachdem die Ver­fahrensrechte vergeben wurden, kann es einige Minuten dauern, bis der Benutzer bzw. die Benutzerin die Meldeplatt­form aufrufen kann.

Detaillierte Informationen zur Freischaltung von Mitarbeitern im Unternehmensserviceportal finden Sie auf den Hilfeseiten des USP und beim USP Service Center.

Aufrufen der Meldeplattform

Rufen Sie die Website www.usp.gv.at auf und wählen Sie, wie in der Menüleiste am oberen Rand der Seite rechts die Schaltfläche Mein USP aus. Melden Sie sich anschließend mit Ihrer digitalen Signatur (ID Austria, EU-Login) an. Achtung: Bei Anmeldung mit Ihrer USP-Kennung (Benutzer-Identifikation und Passwort) können Sie nicht auf die Meldeplattform zugreifen.

Nach erfolgreicher Anmeldung finden Sie auf der rechten Seite der Website einen Button mit dem Titel Mein USP. Wenn Ihr Account eine Zugriffsberechtigung für die Meldeplattform Wärmepreise hat, ist diese im Menü unter Meine Services (Alle Services) angeführt und wird durch einen Klick in einem neuen Browser-Fenster ausgeführt.

Ansicht "Meine Services" auf der Website des USP

Wenn der Zugriff auf die Meldeplattform nicht möglich ist

Sollte die Meldeplattform nicht unter „Meine Services“ angeführt sein, dann kann dies folgende Gründe haben:

  1. Die Meldeplattform Wärmepreise wurde für das Unternehmen von der Österreichischen Energieagentur noch nicht freigeschalten. Die Freischaltung der Meldeplattform für das Unternehmen wird durch die Registrierung unter waermepreise.at ausgelöst.
  2. Der USP-Administrator oder die USP-Administratorin Ihres Unternehmens hat Ihrem Account keine Zugriffsrechte für die Meldeplattform Wärmepreise zugewiesen (siehe Zugriffsberechtigung erteilen).

Wenn die Meldeplattform zwar angezeigt wird, aber ausgegraut ist, ist der Zugriff noch nicht möglich. Das kann folgende Gründe haben:

  1. Das Benutzerkonto ist noch nicht personifiziert. Ein neuer Benutzer bzw. eine neue Benutzerin muss das Benutzerkonto erstmalig mittels digitaler Signatur (ID Austria, EU-Login) personifizieren. Zur Personifizierung gelangt man über das gelbe Hinweisfeld, das auf der Seite von „Mein USP“ erscheint.
  2. Der Einstieg in das USP erfolgte mit der USP-Kennung (Benutzer-Identifikation und Passwort) und nicht mit der digitalen Signatur. Für die Nutzung der Meldeplattform ist ein Einstieg mittels digitaler Signatur erforderlich.

Benutzung der Meldeplattform

Kontaktinformationen verwalten

Beim ersten Einsteigen in die Meldeplattform werden Sie gebeten, die Kontaktdaten einer Ansprechperson im Unternehmen bekannt zu geben. Es wird empfohlen, eine Person anzugeben, die mit der Eingabe der Tarife betraut ist. Sie können die Angaben jederzeit ändern. Bitte halten Sie die Kontaktdaten aktuell.

Tarife melden und verwalten

Die Meldung der Tarife erfolgt über ein standardisiertes Meldeformular. Durch das erstmalige Ausfüllen und Speichern eines Formulars, wird ein Tarif angelegt.

In der Tarifübersicht werden alle bisher angelegten Tarife angezeigt. Die Tarife sind unter drei Reitern aufgelistet: Aktive Tarife, Entwürfe und Archiv.

Unter Aktive Tarife werden alle verbindlich gemeldeten Tarife angezeigt. Bereits gemeldete Tarife können angesehen, aber nicht mehr bearbeitet werden. Zu jedem gemeldeten Tarif wird das Melde­datum angezeigt. Gemeldete Tarife werden vom System automatisch nach einem Jahr als nicht mehr aktuell markiert. Zwei Monate bevor ein Tarif abläuft, wird dies in der Tarifübersicht gekenn­zeichnet.

Ansicht der Tarifübersicht auf der Meldeplattform Wärmepreise

Unter Entwürfe sind jene Tarife aufgelistet, die erstellt und gespeichert, aber noch nicht gemeldet wurden. Diese gespeicherten Tarife können bearbeitet (und gemeldet) oder gelöscht werden.

Im Archiv werden alle Tarife angezeigt, die deaktiviert wurden. Inaktive Tarife können angesehen und dupliziert werden, aber selbst nicht mehr bearbeitet werden.

Folgende Funktionen können in der Tarifübersicht ausgeführt werden:

Tarif anlegen

Mit der Schaltfläche (+) neuen Tarif anlegen wird ein neues, leeres Meldeformular geöffnet.

Tarif bearbeiten

Gespeicherte Tarife (Entwürfe) können beliebig oft bearbeitet werden. D.h. einzelne Eingaben im Meldeformular können geändert, ergänzt oder gelöscht werden. Nach jeder Änderung kann der Tarif erneut zwischengespeichert werden. Gespeicherte Tarife gelten nicht als gemeldet. Sie werden auch nicht veröffentlicht.

Tarif löschen

Wenn gespeicherte Tarife (Entwürfe) nicht mehr benötigt werden, können sie vollständig gelöscht werden. Bereits gemeldete Tarife (aktiv oder inaktiv) können nicht gelöscht werden.

Tarif melden

Um einen Tarif verbindlich zu melden, muss das Meldeformular vollständig ausgefüllt werden und initial gespeichert werden. Danach kann der Tarif mit der Schaltfläche Tarif jetzt melden am Ende des Formulars verbindlich gemeldet werden.

Enthält ein gemeldeter Tarif falsche oder veraltete Angaben, muss der Tarif aktualisiert werden. Gemeldete Tarife werden nach einem Jahr vom System als nicht mehr aktuell markiert.

Tarif aktualisieren (erneuern)

Die Funktion aktualisieren dient dazu, bereits gemeldete und evtl. abgelaufene Tarife zu erneuern. Ein Tarif muss somit nicht gänzlich neu angelegt werden, wenn eine Aktualisierung der Tarifdaten (z.B. Preisanpassung) erforderlich ist.

Beim Aktualisieren eines Tarifs wird automatisch ein neues Meldeformular angelegt, das bereits alle Eingaben des bestehenden (gemeldeten) Tarifs enthält. Die Eingaben im neuen Formular müssen geprüft werden und können gegebenenfalls angepasst werden. Der Name des Tarifs kann jedoch nicht geändert werden, da mit der Funktion aktualisieren kein gänzlich neuer Tarif angelegt werden kann. Durch die abschließende Meldung wird der bestehende Tarif deaktiviert und durch den aktualisierten Tarif ersetzt. Der deaktivierte Tarif und der aktualisierte (erneut gemeldete) Tarif bleiben aber im Hintergrund miteinander verknüpft. Der ehemalige Tarif wird im Archiv als inaktiv (rot) angezeigt.

Bitte beachten Sie, dass der aktualisierte Tarif erst dann endgültig gemeldet wurde, wenn er in der Tarifübersicht unter Aktive Tarife angezeigt wird.

Tarif duplizieren (kopieren)

Mit duplizieren wird das ausgefüllte Meldeformular eines Tarifs als Ganzes kopiert. Diese Funktion ist hilfreich, wenn es mehrere ähnliche Tarife gibt.

Wenn ein Tarif dupliziert wird, wird automatisch ein neues Meldeformular angelegt, das bereits die Eingaben des bestehenden Tarifs enthält. Die einzelnen Eingaben können geändert oder beibehalten werden. Die Tarif­bezeichnung muss jedoch neu gewählt werden. Mit Tarif zwischenspeichern wird der neue (duplizierte) Tarif angelegt und kann im Anschluss erneut bearbeitet, gemeldet oder gelöscht werden.

Der ursprüngliche Tarif, der dupliziert wurde, behält den Status, den er vor dem Duplizieren hatte (gemeldet oder inaktiv). Der ursprüngliche Tarif und der neue, duplizierte Tarif sind – im Gegensatz zur Funktion aktuali­sieren – voneinander unabhängig in der Datenbank gespeichert.

Tarif deaktivieren

Ist ein gemeldeter Tarif nicht mehr gültig, kann er deaktiviert werden. Der Tarif wird dadurch inaktiv gestellt und im Archiv angezeigt. Inaktive Tarife können dupliziert werden. Inaktive Tarife werden nicht veröffentlicht.

Meldeformular

Im Folgenden sind die Eingabefelder des Meldeformulars detailliert beschrieben. Bitte beachten Sie:

  • Alle Eingabefelder, die mit einem Sternchen * gekennzeichnet sind, sind Pflichtfelder, d.h. sie müssen ausgefüllt sein, wenn ein Tarif ver­bindlich gemeldet werden soll.
  • Alle Preise und Kosten sind grundsätzlich ohne Steuern anzugeben (Nettopreise) und müssen zum Meldezeitpunkt aktuell sein.
  • Zu jeder Preis- und Kostenkomponente gibt es ein Feld für etwaige Anmerkungen. Beschreiben Sie in diesen Feldern bitte Besonderheiten oder Faktoren, die es zu beachten gilt. Dadurch können deutliche Preisunter­schiede zwischen Tarifen und Abgebern leichter nachvollzogen werden.
  • Reine Warmwasser-Tarife sind von der Meldepflicht ausgenommen. Ist in Ihrem Heiz-Wärmetarif Warmwasser inkludiert, und hat dies Auswirkungen auf die Höhe einzelner Preiskomponenten, vermerken Sie dies bitte im jeweiligen Anmerkungsfeld.

Veröffentlichung gemeldeter Tarife

Beachten Sie bitte, dass alle eingegebenen Informationen aus verbindlich gemeldeten Tarifen veröffentlicht werden. Machen Sie daher keine personenbezogenen oder vertraulichen Angaben im Meldeformular.

Um die detaillierte Beschreibung der Eingabefelder anzuzeigen, klicken Sie bitte auf das jeweilige Element.

1. Allgemeine Tarifdaten

1.1 Tarifdaten
  • Anderes Unternehmen
    Wenn Sie einen Tarif nicht für Ihr eigenes, sondern für ein anderes Unternehmens melden, setzen Sie das Häkchen und tragen Sie im erschienen Eingabefeld den Namen jenes Unternehmens ein, für das Sie melden. Achten Sie bitte auf die korrekte Unternehmensbezeichnung.
  • Tarifbezeichnung  *
    Geben Sie hier den Namen des Tarifs ein. Falls Ihr Tarif keinen offiziellen Namen hat, geben Sie bitte eine frei gewählte, aber einzigartige Bezeichnung ein. Jeder gemeldete Tarif benötigt systembedingt einen eigenen Namen. Der Tarifname kann im Falle einer Aktualisierung des Tarifs (siehe oben Tarif aktualisieren) nicht geändert werden.
  • Geregelter Preis nach Preisgesetz  *
    Geben Sie an, ob es sich um nach dem Preisgesetz von 1992 geregelte Wärme- oder Kältepreise handelt. Das ist jedenfalls der Fall, wenn ein amtlicher Preisbescheid vorliegt. Wenn Ja, haken Sie bitte bei allen folgenden Preiskomponenten „keine Indexierung“ an.
  • Art der Versorgung  *
    Wählen Sie aus, für welche Art der Wärme- oder Kälteversorgung der Tarif gilt.
  • Schnittstelle für die Abrechnung  *
    Wählen Sie aus oder geben Sie an, wo die physische Wärme- bzw. Kälteübergabe durch das meldende Unternehmen stattfindet.
  • Gemeinden  *
    Wählen Sie jene Gemeinden aus, in denen der Tarif zur Anwendung kommt. Die Gemeindenamen erscheinen, wenn Sie in die Suchleiste die Anfangsbuchstaben eingeben.
  • Kundengruppen  *
    Wählen Sie jene Kundengruppen aus, für die der Tarif zur Anwendung kommt.
  • Tarif besteht seit  *
    Wählen Sie hier das Jahr aus, in dem der Tarif erstmalig zur Anwendung kam.
  • Tarif ist für neue Netzanschlüsse verfügbar  *
    Geben Sie an, ob der Tarif auch für neue Gebäude und/oder Wohneinheiten sowie Bestandsgebäude und/oder Wohneinheiten, die an das Wärme- oder Kältenetz angeschlossen werden, zur Anwendung kommt.

2. Verbrauchsabhängige Kosten zum Meldezeitpunkt

2.1 Arbeitspreis
  • Arbeitspreis  *
    Tragen Sie hier den im Tarif zur Anwendung kommenden Arbeitspreis in Euro je MWh (netto) ein. Geben Sie hier nur Zahlen ein.

    Hinweis: Die Umrechnung von Euro je kWh (Kilowattstunde) in Euro je MWh (Megawattstunde) geschieht durch Multiplikation mit dem Faktor 1000.
    Beispiel:  0,10 EUR/kWh * 1000 = 100 EUR/MWh

    Im Falle einer Preisstaffelung wird empfohlen, den Preis für jene Verbrauchs­klasse anzugeben, die am häufigsten für Haushalte zur Anwendung kommt, z.B. die unterste Staffel. Vermerken Sie eine Preisstaffelung im Feld „Anmerkungen zum Arbeitspreis“.
  • Indexkomponenten Arbeitspreis  *
    Wählen Sie aus, welche Indizes im Falle einer Indexierung des Arbeitspreises angewendet werden. Wenn andere Indizes als in der Liste angeführt verwendet werden, haken Sie bitte „andere Indexkomponenten“ in der letzten Zeile an und tragen Sie im dann erschienen Textfeld die Bezeichnungen der Indizes ein.
    Ist der Arbeitspreis nicht indexiert, haken Sie bitte „keine Indexierung“ in der ersten Zeile an.
  • Anmerkungen zum Arbeitspreis
    Geben Sie, wenn erforderlich, Besonderheiten oder eine Erklärung zum Zustandekommen des Wertes für den eingegebenen Arbeitspreis ein (z.B. ob es eine Preisstaffelung gibt und welcher Preis eingegeben wurde, oder ob es sich um einen Mittelwert handelt und wie der Mittelwert gebildet wurde).

3. Verbrauchsunabhängige Kosten zum Meldezeitpunkt

3.1 Grundpreis
  • Jährlicher Grundpreis bzw. Leistungspreis  *
    Tragen Sie hier den im Tarif zur Anwendung kommenden Grundpreis bzw. Leistungspreis ein. Geben Sie hier nur Zahlen ein.
  • Einheit Grundpreis bzw. Leistungspreis  *
    Wählen Sie die Einheit aus, in welcher der Grund- bzw. Leistungspreis verrechnet wird.
  • Indexkomponenten Grundpreis bzw. Leistungspreis  *
    Wählen Sie aus, welche Indizes im Falle einer Indexierung des Grund- bzw. Leistungspreises angewendet werden. Wenn andere Indizes als in der Liste angeführt verwendet werden, haken Sie bitte „andere Indexkomponenten“ in der letzten Zeile an und tragen Sie im dann erschienen Textfeld die Bezeich­nungen der Indizes ein.
    Ist der Grund- bzw. Leistungspreises nicht indexiert, haken Sie bitte „keine Indexierung“ in der ersten Zeile an.
  • Anmerkungen zum Grundpreis bzw. Leistungspreis
    Geben Sie, wenn erforderlich, eine Erklärung zum Zustandekommen des eingegebenen Grund- bzw. Leistungspreises ein (z.B. im Tarif ist Warmwasser inkludiert, der Tarif ist gestaffelt).
3.2 Messpreis
  • Es kann kein Messpreis gemeldet werden
    Aktivieren Sie dieses Feld, wenn Ihnen der Messpreis entweder unbekannt ist oder kein Messpreis verrechnet wird. Mit der Aktivierung dieses Feldes werden die folgenden Eingabefelder „Jährlicher Messpreis“, „Einheit Messpreis“ und „Indexkomponenten Messpreis“ ausgeblendet.
  • Jährlicher Messpreis  *
    Tragen Sie hier den im Tarif zur Anwendung kommenden Messpreis ein. Geben Sie hier nur Zahlen ein.
    Wenn mehrere Messpreise verrechnet werden, z.B. ein Messpreis und eine Zählermiete, muss die Summe aller Teilkomponenten eingegeben werden. Vermerken Sie in diesem Fall unter „Anmerkungen zum Messpreis“, wie sich der Messpreis zusammensetzt.
  • Einheit Messpreis  *
    Wählen Sie die Einheit aus, in welcher der Messpreis verrechnet wird.
  • Indexkomponenten Messpreis  *
    Wählen Sie aus, welche Indizes im Falle einer Indexierung des Messpreises angewendet werden. Wenn andere Indizes als in der Liste angeführt verwen­det werden, haken Sie bitte „andere Indexkomponenten“ in der letzten Zeile an und tragen Sie im dann erschienen Textfeld die Bezeichnungen der Indizes ein.
    Ist der Messpreis nicht indexiert, haken Sie bitte „keine Indexierung“ in der ersten Zeile an.
  • Anmerkungen zum Messpreis
    Geben Sie, wenn erforderlich, eine Erklärung zum Zustandekommen des eingegebenen Messpreises ein. z.B. wenn sich der Messpreis aus mehreren Komponenten zusammensetzt.
3.3 Anschluss und Montage
  • Es können keine Kosten für Anschluss und Montage gemeldet werden
    Aktivieren Sie dieses Feld, wenn Ihnen entweder die Kosten für Anschluss und Montage unbekannt sind oder keine Kosten für Anschluss und Montage verrechnet werden. Mit der Aktivierung dieses Feldes werden die folgenden Eingabefelder „Kosten für Anschluss und Montage“, „Einheit Anschluss und Montage“ und „Indexkomponenten Anschluss und Montage“ ausgeblendet.
  • Kosten für Anschluss und Montage  *
    Tragen Sie hier die zur Anwendung kommenden Kosten für Anschluss und Montage ein. Geben Sie hier nur Zahlen ein.
  • Einheit Anschluss und Montage  *
    Wählen Sie die Einheit aus, in welcher die Kosten verrechnet werden. Wenn keine der Auswahlmöglichkeiten zutrifft, geben Sie eine andere Einheit im Format EUR / Bezugsgröße ein.
    Geben Sie in diesem Feld bitte keine anderen Informationen als die Einheit an. Für Erläuterungen zum eingegebenen Wert steht das Feld „Anmerkungen zu den Kosten für Anschluss und Montage“ zur Verfügung.
  • Indexkomponenten Anschluss und Montage  *
    Wählen Sie aus, welche Indizes im Falle einer Indexierung der Anschluss- und Montagekosten angewendet werden. Wenn andere Indizes als in der Liste angeführt verwendet werden, haken Sie bitte „andere Indexkomponenten“ in der letzten Zeile an und tragen Sie im dann erschienen Textfeld die Bezeich­nungen der Indizes ein.
    Sind die Kosten für Anschluss und Montage nicht indexiert, haken Sie bitte „keine Indexierung“ in der ersten Zeile an.
  • Anmerkungen zu den Kosten für Anschluss und Montage
    Geben Sie, wenn erforderlich, eine Erklärung zu den Anschluss- und Montagekosten ein (z.B. welche Leistungen inkludiert sind).
3.4 Erstinbetriebnahme
  • Es können keine Kosten für die Erstinbetriebnahme gemeldet werden
    Aktivieren Sie dieses Feld, wenn Ihnen entweder die Kosten für die Erstinbetriebnahme eines Wärme- bzw. Kälteanschlusses unbekannt sind oder keine Kosten für die Erstinbetriebnahme verrechnet werden. Mit der Aktivierung dieses Feldes wird das folgende Eingabefeld „Kosten für die Erstinbetriebnahme“ ausgeblendet.
  • Kosten für die Erstinbetriebnahme  *
    Tragen Sie hier die zur Anwendung kommenden Kosten für die Erstinbetrieb­nahme eines Wärme- bzw. Kälteanschlusses in Euro ein. Geben Sie hier nur Zahlen ein.
  • Anmerkungen zu den Kosten der Erstinbetriebnahme
    Geben Sie, wenn erforderlich, eine Erklärung zu den Erstinbetriebnahmekosten ein (z.B. welche Leistungen inkludiert sind).
3.5 Abschaltung bzw. Außerbetriebnahme
  • Es können keine Kosten für die Abschaltung bzw. Außerbetriebnahme gemeldet werden
    Aktivieren Sie dieses Feld, wenn Ihnen die Kosten für die Abschaltung bzw. Außerbetriebnahme eines Wärme- bzw. Kälteanschlusses entweder unbekannt sind oder keine Kosten für die Abschaltung bzw. Außerbetriebnahme verrechnet werden. Mit der Aktivierung dieses Feldes wird das folgende Eingabefeld „Kosten für die Abschaltung bzw. Außerbetriebnahme“ ausgeblendet.
  • Kosten für Abschaltung bzw. Außerbetrieb­nahme  *
    Tragen Sie hier die zur Anwendung kommenden Kosten für die Abschaltung bzw. Außerbetriebnahme eines Wärme- bzw. Kälteanschlusses in Euro ein. Geben Sie hier nur Zahlen ein.
  • Anmerkungen zu den Kosten für die Abschaltung bzw. Außerbetriebnahme
    Geben Sie, wenn erforderlich, eine Erklärung zu den Kosten für die Abschalt­ung bzw. Außerbetriebnahme ein (z.B. welche Leistungen inkludiert sind).
3.6 Wiederinbetriebnahme
  • Es können keine Kosten für die Wiederinbetriebnahme gemeldet werden
    Aktivieren Sie dieses Feld, wenn Ihnen die Kosten für die Wiederinbetrieb-nahme eines Wärme- bzw. Kälteanschlusses entweder unbekannt sind oder keine Kosten für die Wiederinbetriebnahme verrechnet werden. Mit der Aktivierung dieses Feldes wird das folgende Eingabefeld „Kosten für die Wiederinbetriebnahme“ ausgeblendet.
  • Kosten für Wiederinbetriebnahme  *
    Tragen Sie hier die zur Anwendung kommenden Kosten für die Wieder­inbetriebnahme eines Wärme- bzw. Kälteanschlusses in Euro ein. Geben Sie hier nur Zahlen ein.
  • Anmerkungen zu den Kosten für die Wiederinbetriebnahme
    Geben Sie, wenn erforderlich, eine Erklärung zu den Kosten für die Wiederinbetriebnahme ein (z.B. welche Leistungen inkludiert sind).

4. Sonstige Kosten zum Meldezeitpunkt

4.1 Mahnspesen
  • Es können keine Mahnspesen gemeldet werden
    Aktivieren Sie dieses Feld, wenn Ihnen die Mahnspesen entweder unbekannt sind oder keine Mahnspesen verrechnet werden. Mit der Aktivierung dieses Feldes werden die folgenden Eingabefelder „Mahnspesen – 1. Mahnung“ und „Einheit Mahnspesen“ ausgeblendet.
  • Mahnspesen – 1. Mahnung  *
    Tragen Sie hier die zur Anwendung kommenden Mahnspesen ein. Geben Sie hier nur Zahlen ein.
  • Einheit Mahnspesen  *
    Wählen Sie die Einheit aus, in welcher die Mahnspesen verrechnet wird. Wenn keine der Auswahlmöglichkeiten zutrifft, geben Sie eine andere Einheit bzw. Bezugsgröße ein.
  • Anmerkungen zu Mahnspesen
    Geben Sie, wenn erforderlich, eine Erklärung zu den Mahnspesen ein.
4.2 Abrechnung
  • Es können keine Kosten für die Erstellung der Abrechnung gemeldet werden
    Aktivieren Sie dieses Feld, wenn Ihnen die Kosten für die Erstellung der Jahresabrechnung entweder unbekannt sind oder keine Kosten für die Erstellung der Abrechnung verrechnet werden. Mit der Aktivierung dieses Feldes wird das folgende Eingabefeld „Erstellung der Abrechnung“ ausgeblendet.
  • Erstellung der Abrechnung  *
    Tragen Sie hier die zur Anwendung kommenden Gebühren für die Erstellung der Jahresabrechnung in Euro ein. Geben Sie hier nur Zahlen ein.
  • Anmerkungen zur Abrechnung
    Geben Sie, wenn erforderlich, eine Erklärung zur Abrechnung ein.

5. Ergänzende Informationen

5.1 Preisgleitklauseln, Indexierung und weitere Preiskomponenten
  • Preisgleitklauseln  *
    Tragen Sie hier eine Beschreibung der im Tarif zur Anwendung kommenden Preisgleitklauseln ein. Damit ist gemeint, wie welche Indexkomponenten in die Bestimmung der einzelnen Tarifkomponenten (Arbeitspreis, Grundpreis, Mess­preis, Anschluss- und Montagekosten) eingehen. Aus der Beschreibung soll für Endkunden erkenntlich sein, nach welchen Kriterien Preisanpassungen vorgenommen werden.
    Alternativ zur Beschreibung können Sie einen Weblink angeben, der zum Tarifblatt oder auf eine Website mit einer Beschreibung der Preisgleitklauseln führt. Stellen Sie bitte sicher, dass dieser Link solange bestehen bleibt, wie Ihr Tarif gültig (gemeldet) ist.

    Wenn es für Ihren Tarif keine Preisgleitklauseln gibt, vermerken Sie dies bitte.
  • Die Indexierung erfolgt  *
    Geben Sie an, wie häufig die Indexierung erfolgt. Wenn es in Ihrem Tarif keine Indexierung gibt, wählen Sie „keine Indexierung“ aus.
  • Weitere Preiskomponenten
    Führen Sie hier alle weiteren Kosten und Gebühren an, die an Verbraucher weitergegeben werden.
5.2 Primärenergieträger
  • Keine Verpflichtung zur Meldung der Primärenergieträger
    Aktivieren Sie dieses Feld, wenn Ihr Unternehmen nicht gemäß § 88 EAG zur Meldung der Primärenergieträger verpflichtet ist. Mit der Aktivierung dieses Feldes werden die folgenden Eingabefelder für die Anteile der Primärenergieträger ausgeblendet.
  • Primärenergieträger  *
    Tragen Sie die Anteile jener Primärenergieträger ein, mit denen die bereit­gestellte Wärme oder Kälte erzeugt wurde.
    Tragen Sie Werte zwischen 0 und 100 ein. Achten Sie bitte darauf, dass die Summe aller eingegebenen Prozentsätze 100 ergibt.

    Die Aufschlüsselung der Primärenergieträger erfolgt gemäß § 88 EAG. Weitere Informationen dazu finden Sie in folgendem Leitfaden:
  • Anmerkung zur Aufschlüsselung der Primärenergieträger
    Geben Sie hier, wenn erforderlich, weitere Informationen zu den Primärenergieträgern ein.

Hinweis: Mit der Angabe der Primärenergieträger im Meldeformular für Wärme- bzw. Kältetarife ist die Verpflichtung gemäß § 88 EAG nicht erfüllt.

Bei Fragen zur Eingabe von Tarifdetails stehen wir Ihnen gerne unter waermepreise@energyagency.at zur Verfügung.

Download

Das Handbuch zur Meldeplattform steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung: